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Adelsverlust am Beispiel der Familie von Reuschenberg
Diesen Artikel habe ich recherchiert im Hinblick auf den Adelsverlust der Familie “von Reuschenberg” und “Reuschenberg” (ohne von). In diesem Fall für unseren Vorfahren Franziskus von Reuschenberg, der laut Taufbuch Setterich am 24. Oktober 1607 in Setterich als Sohn (generosi filius) der Eltern (generosus Dominus, generosa Domina) genannt wird. Damit kann in Setterich zu dieser Zeit nur die Familie von Edmund von Reuschenberg und Anna von Schwartzenberg auf Burg Setterich gemeint sein1.

Franziskus von Reuschenberg

Franziskus von Reuschenberg (*24.10.1607) war verheiratet lt. Sterbebuch Setterich (♱02.09.1695) mit einer Odilia Königs (*16.07.1618 in Setterich ♱30.12.1694 in Setterich). Er war Schöffe (Scabinus)2.

Franziskus von Reuschenberg war ein nachgeborener Sohn von Edmund von Reuschenberg (*1561 in Lüttich) und Anna von Schwartzenberg (*13.09.1574 in Lüttich). Er hatte also nicht den adeligen Vorteil, erbte also nicht Haus und Hof. Haus und Hof wurden im Mannesstamm immer an den ältesten Sohn vererbt.
Durch die Heirat mit einer nicht-adeligen Frau (Odilia Königs) verlor er den Adelsstand. Im „Lex Salica“ wurden bereits die Voraussetzungen für den Adelsstand geschaffen und die Bedingungen unter welchen man den Adelstitel verlor3.
Das Adelsrecht wird hergeleitet aus dem “Lex Salica“4 und dem Preußischen Adelsrecht 1794 § 81 / 89)). Siehe dazu auch den Artikel bei Wikpedia über Adelsverlust, Kapitel 1.75.
Kinder eines adeligen Mannes und einer nicht-adeligen Frau waren nicht adelig. Sie waren auch dann nicht adelig, wenn der adelige Mann die nicht-adelige Frau „zur linken Hand“ geheiratet hatte, und sie waren nicht zur Führung von Adelsnamen und Titeln des adeligen Vaters berechtigt.
Die „Ebenbürtigkeitsregeln“, d.h. standesgemäße Heirat, galten für den gesamten Adel. Bastarde (nichteheliche Kinder adeliger Männer) erbten weder Adelstitel noch „von“ im Namen.
Wer einem bürgerlichen Erwerbsberuf nachging, wie in unserem Fall Franziskus von Reuschenberg, neben seinem Beruf als Schöffe auch Faßmacher (Vietoris auf lat., Cuiper auf ndl.), erlitt dadurch den Standesverlust.
Schon im Mittelalter zog die Ausübung eines Handwerkerberufs einen Standesverlust mit sich, was aus dem „Lex Salica“ bzw. dem Adelsrecht hergeleitet wurde.
Handwerker konnten im 16. Jahrhundert grundsätzlich nicht den Ritterschlag erhalten bzw. „adelig“ sein oder bleiben6. Andere bewirtschafteten in Folge übermäßiger Erbteilung Resthöfe und sanken in den Bauernstand ab.
Dies läßt sich u.a. nachlesen in Martin Wrede „OHNE FURCHT UND TADEL – FÜR KÖNIG UND VATERLAND – Frühneuzeitlicher Hochadel zwischen Familienehre, Ritterideal und Fürstendienst”7.
Aufgrund der Privilegien des Adels bestand aber in Fällen der Verarmung, die keineswegs selten waren, die Möglichkeit in Militär, Verwaltung, Kirche oder bei Hofe bezahlte Ämter auszuüben. Dies läßt sich auch im Stammbaum der Reuschenbergs sehr gut nachvollziehen.
Auch bei Verstoß gegen Strafgesetze drohte nach dem preussischen Adelsrecht 1794 der Verlust des Adelstandes.
Heiratete eine adelige Ehefrau einen Nichtadeligen, so war der Adelstitel sowieso verloren, auch für ihre Kinder.
Der Dreißigjährige Krieg
Der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) war mit einer hohen Zahl von Adelsverlusten verbunden. In diese Zeit fällt auch der Tod von Edmund von Reuschenberg (1620) und Anna von Schwartzenberg (1619) sowie des ältesten Sohnes Edmund von Reuschenberg (1625), des Haus‑, Hof- und Titelberechtigten.
Überträgt man diese Information auf die Nachkommen von Edmund von Reuschenberg und Anna von Schwartzenberg, so wird klar, dass etliche Nachkommen der oben genannten Freiherren kein “von” mehr im Namen trugen, ihren Adelsstand also verloren haben.

Als Edmund von Reuschenberg, Anna von Reuschenberg, und ihr Sohn Edmund von Reuschenberg starben, befand sich Setterich im Dreißigjährigen Krieg. Einfach ausgedrückt entwickelte sich der Dreißigjährige Krieg zwischen Katholiken und Protestanten um die Vorherrschaft im richtigen Glauben. 1608 wurde die protestantische Union gegründet, 1609 die katholische Liga. Der Dreißigjährige Krieg hatte verheerende Auswirkungen, was sich in dem Gedicht von Andreas Gryphius ausdrückt.
Im März 1609 starb Johann Wilhelm von Jülich ohne männliche Nachkommen. Daraus entwickelte sich im Herzogtum Jülich ein Erbstreit. 1610 intervenierten die Niederlande und besetzen die Festung Jülich. 1640 mischten sich die Spanier ein. Der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neunburg erhält schließlich die Herzogtümer Jülich und Berg.
Man muss sich vorstellen, welche Armut die herumziehenden spanischen, niederländischen, brandenburgischen und Pfalz-Neunburger Truppen im Herzogtum Jülich verursachten. Die Heere mussten von der Bevölkerung vor Ort bewirtet werden, also auch von Burg Setterich.
Das Herzogtum Jülich blieb in den Religionskriegen überwiegend katholisch. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs mußten die Untertanen nicht mehr ihrem Landesherrn beim Konfessionswechsel folgen. Jeder Untertan besaß das Recht auf freie Glaubensentscheigung.
In den Wirren des 16. Jahrhunderts gab es zudem noch eine “kleine Eiszeit” 8. Aus unbekannter Ursache lag die Durchschnittstemperatur in Mitteleuropa in den Jahrzehnten um 1600 um mehr als 1 Grad niedriger. Die Winter waren strenger mit Frost, die Sommer kürzer. Der Preis für Roggen stieg auf das Vierfache. Hungersnöte lassen die Menschen in Setterich und anderswo leiden.
Hinzu kommt um 1600, vor allem auch im Dreißigjährigen Krieg, die Zunahme der Hexenverfolgung, auch im Herzogtum Jülich. Die Menschen litten u.a. an Pest und suchten nach Schuldigen für die Not. Im 16. Jahrhundert herrschte im Herzogtum Jülich die Pest und andere ansteckende Krankheiten. Die Stadt Jülich baute mit Unterstützung des Landesherren (Herzog von Jülich) ein Pesthaus vor den Toren der Stadt (hinter dem heutigen Schwanenteich), um die Erkrankten in Quarantäne zu bringen.
Bei der Belagerung von Jülich 1610 wurde es zerstört und nicht wieder aufgebaut (Geldmangel, Dreißigjähriger Krieg)9.
Die Reuschenbergschen Waisen
Vor allem nach dem dreißigjährigen Krieg wechselten die Besitzer der Burg Setterich stetig.
Die drei oben genannten Adeligen hinterließen mehrere unmündige Kinder (Volljährigkeit mit 21 Jahren) im dreißigjährigen Krieg. Man kann sich vorstellen, dass diese Kinder andere Probleme hatten als ihren Adelsstand zu erhalten.
Als Vollwaisen bzw. Halbwaisen mussten die minderjährigen Reuschenberg einen Vormund bekommen vom Herzogtum Jülich, in dessen Zuständigkeit die Burg Setterich lag.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand übernahm diese Vormundschaft (Vermögenssorge) Johann Adolf Freiherr Wolff genannt Metternich zur Gracht (*24.06.1592 in Köln +06.11.1669) und Frenz zu Lauvenburg10.
Die Personensorge für die minderjährigen Kinder von Edmund von Reuschenberg und Anna von Schwartzenberg sowie für die minderjährigen Kinder von Edmund von Reuschenberg (+1625 in Düsseldorf) und Anna Maria von Werminghausen wurde auf Burg Setterich von Anna Maria von Werminghausen ausgeführt. Beim Zählen dieser minderjährigen Kinder komme ich auf 5 minderjährige Kinder aus der Ehe von Edmund von Reuschenberg / Anna von Schwartzenberg und ca. 4 Kinder aus der Ehe Edmund von Reuschenberg mit Anna Maria von Werminghausen. Es wird klar, dass Anna Maria von Werminghausen bei der Personensorge für diese Zahl von Kindern Hilfe gehabt haben muss. Dabei stößt man auf Edmund Vietoris (Cuiper) und Lehen (Lehnchen) Koch, die ebenfalls nochmal mindestens 5 eigene Kinder hatten. Die alle müssen auf Burg Setterich oder in Nebengebäuden gewohnt haben. Zu dieser Zeit war es ja auch noch ein landwirtschaftlicher Betrieb.
Die Kinder des verstorbenen Edmund von Reuschenberg (+1625) und der Anna Maria von Werminghausen waren:11
- Jobst Edmund von Reuschenberg (*25.08.1622 in Setterich +15.03.1685 in Aachen, war beim Tod des Vaters 3 Jahre alt); Heirat mit Catharina Maria Antonia von Virmond. In zweiter Ehe verheiratet mit Anna Maria Cleuter aus Setterich, seine Haushälterin. Feldmarschall und Herr der Unterherrschaft Setterich
- Joannis Sigismund von Reuschenberg (*04.06.1624 in Setterich, war beim Tod des Vaters 1 Jahr alt), kath. Geistlicher und Domherr in Aachen 163312, später ausgeschieden). Er heiratet 1686 die nicht-adelige Maria Greins
- Anna Marghareta von Reuschenberg (*ca 1625 +29.01.1653). Sie heiratet Johann Bernhard von dem Bongard zu Rickholt und Paffendorf
- Philippa Agnes von Reuschenberg (+27.10.1663)13 heiratete am 16.08.1646 den Freiherrn Degenhard Adolf Wolff genannt Metternich zur Gracht . Degenhard war ein Sohn des Johann Adolf Freiherr Wolff genannt Metternich zur Gracht, Vormund der minderjährigen Reuschenbergkinder. Er heiratete ein Mündel seines Vaters, was nach heutiger Rechtsprechung nicht erlaubt wäre (Vorteilnahme im Amt).
Auf Burg Setterich lebten ebenso die minderjährigen und volljährigen Kinder des Edmund von Reuschenberg (+1620 in Düsseldorf) und der Anna von Schwartzenberg (+1619 in Setterich). Kinder waren:
- Edmund von Reuschenberg (*1593 +23.08.1625 in Düsseldorf). Beim Tod des Vaters war er 27 Jahre alt. Er heiratet die Anna Maria Catharina von Werminghausen. Er war Amtmann von Millen und Born, und Herr der Unterherrschaft Setterich
- Johannes von Reuschenberg (*1594 +1659). Beim Tod des Vaters war er 25 Jahre alt. Ohne “von”, da er eine nichtadelige Frau (NN Domina in Lückrath) heiratete. Ein Kind Franz. Von Beruf war er vermutlich auch Faßmacher
- Johannes Ernst von Reuschenberg (*29.03.1603 + 31.03.1660 in Köln). Deutschordensritter, ohne Kinder. Beim Tod des Vaters war er 17 Jahre
- Heinrich von Reuschenberg (*06.03.1605 +16.04.1677). War beim Tod des Vaters 15 Jahre alt. Er war Landkomtur (Geistlicher) in Koblenz (1646–1677)
- Franziskus von Reuschenberg (*24.10.1607 Setterich +02.09.1695 Setterich, verheiratet mit Odilia Königs, Schöffe und Cuiper = Fassmacher). War beim Tod des Vaters 13 Jahre alt
- Agnes von Reuschenberg (*1609). War beim Tod des Vaters 11 Jahre alt. Geistliche am Alten Münster in Roermond
- Anna Maria von Reuschenberg (*1610). Verheiratet in zweiter Ehe mit Alexander von Cortenbach. War beim Tod des Vaters 10 Jahre alt
- Eventuell gab es noch weitere Kinder zwischen 1595 und 1602 sowie zwischen 1611 und 1615. Anna von Schwartzenberg starb mit 45 Jahren. Ihr Mann starb mit 59 Jahren
Neue Ehe auf Burg Setterich
Anna Maria von Werminghausen heiratete in zweiter Ehe bereits 1626 auf Burg Setterich den Hermann von Hanxler mit dem sie ein weiteres Kind Adrian von Hanxler zu Herstal bekam. Er war dann der Halbbruder der Reuschenberg- / Werminghausenkinder und der Stiefonkel der Reuschenberg-/Schwartzenbergkinder.
Edmund von Reuschenberg (+1625) war der älteste Sohn von Edmund von Reuschenberg und Anna von Schwartzenberg, der einzige Sohn, der standesgemäß (also ebenbürtig) heiratete. Durch die Heirat mit der ebenbürtigen Anna Maria von Werminghausen erhielt er Erbe und Titel seiner Eltern. Die Ämter, die er innehatte, brachten ihm Geld ein, z.B. Amtmann von Millen und Born, Kämmerer von Kurpfalz Neuburg. Die übrigen Söhne Johannes, Johannes Ernst, Heinrich und Franziskus gingen Titel- und Erblos aus. Demnach mussten sie sehen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten, was im 16. Jahrhundert wie oben beschrieben nicht einfach war.
Johannes und Franziskus wurden anscheinend Faßmacher (Cuiper / Vietoris), Franziskus dabei noch Schöffe. Vom Amt des Schöffen konnte man aber nicht leben. Außerdem heiratete zumindest Franziskus von Reuschenberg nicht standesgemäß die Otilia Königs, sodaß der Adelsstand für ihn und seine Nachkommen ohnehin verloren war. Man kann auch davon ausgehen, dass die nachgeborenen Reuschenbergsöhne (Johannes und Franziskus) in der Landwirtschaft auf Burg Setterich mitarbeiten mussten. 1687 in einer Amtshandlung zur Inventur von Burg Setterich zwecks Verkauf tritt Franz als Schöffe aus Setterich auf. Er wird da “Franz Reuschenberg” genannt, also ohne “von“14.
Sein berühmter Bruder, Johannes Ernst von Reuschenberg (*29.03.1603 in Setterich +31.03.1660 in Köln) trat in den Stand des Geistlichen ein als Deutschordensritter, ohne Nachkommen. Er entschied sich für eine militärische Laufbahn im Dreißigjährigen Krieg, zuletzt als Statthalter des Herzogs und Reichsfürsten von Pfalz-Neuburg. Er hinterließ sein beträchtliches Vermögen seinem Neffen Jobst Edmund von Reuschenberg (*25.08.1622 in Setterich +15.03.1685 in Aachen). Freiherr Johannes Ernst von Reuschenberg wurde am 03.09.1639 in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Dieser Adelsstand galt auch für seine Geschwister und deren Nachkommen, d.h. bis 1919 gehörten alle Nachkommen zum Reichsfreiherrenstand. Mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden die Vorrechte und Titel des Adels abgeschafft. Juristisch gibt es seitdem keinen deutschen Adelsstand mehr – weder Prinzen noch Grafen oder Gräfinnen oder Freiherren.
Den Adelsstand erhalten konnte auch die Tochter Anna Maria von Reuschenberg, weil sie den adeligen Alexander von Cortenbach (*27.09.1588 +1649) heiratete (1628). Sie hatten gemeinsam ein Kind.
Während u.a. Franziskus von Reuschenberg (*24.10.1607) seinen Adelsstand nicht erhalten konnte, da er nicht ebenbürtig heiratete und einen Handwerksberuf ausübte, konnten einige seiner Geschwister durch Heirat und Erbe ihren Adelsstand behalten und weitergeben (Jobst Edmund, Philippa Agnes, Anna Margareta und Anna Maria). Hinzu kam eine Verarmung vieler nachgeborener Adeliger im dreißigjährigen Krieg sowie die Vormundschaft über ihn und seine Geschwister. Vormünder mussten aus dem Vermögen der Mündel bezahlt werden.
So hatten die adeligen Waisen (von) Reuschenberg trübe Zukunftaussichten da ihre Eltern bzw. der Vater früh starben und sie unter schlechten familiären, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und politischen Umständen geboren wurden.
Unter diesen Gesichtspunkten erklärt sich der Adelsverlust etlicher Adeliger von “von Reuschenberg” zu “Reuschenberg”.
Elisabeth Scheins-Böven, 30.01.2025
____________________- Tauf- und Sterbebuch der kath. Pfarre St. Andreas, Setterich[↩]
- Aus Wikipedia: „Außerdem forderten Schöffenordnungen, dass Schöffen volljährig, „weise“, gottesfürchtig, charakterstark und unbescholten sein sollten. Auf dörflicher, städtischer oder regionaler Ebene war auch erforderlich, dass der Schöffe dort Grundbesitz hatte und dort wohnte.”[↩]
- http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsverlust/adelsverlust.html [↩]
- Wikipedia: “Die Lex Salica ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. mit dem Adel für die Franken im Frankenreich erlassen wurde. Bei dieser Datierung wäre es eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher“ [↩]
- https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Adel [↩]
- Suspension des Adels: „Im gemeinen Recht war mit der Ausübung niederer Gewerbe der Verlust des Adels verbunden. Eine letzte Reminiszenz an diese Regel enthielt § 21 des bayerischen Adelsediktes von 1818, wonach “der Gebrauch des Adelstitels durch die Übernahme niederer, bloß in Handarbeit bestehender Lohndienste, durch die Ausübung eines Gewerbes bei offenem Kram und Laden, oder eines eigentlichen Handwerkes” suspendiert wurde. Ratio der Regelung war nach Seydel, daß rein körperliche Arbeit, persönliche Bedienung oder unmittelbarer Verkehr mit dem Publikum der “Würde” des Adels nicht entspreche. Wesentlich war die Art der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Die Suspension galt nur für die Dauer der entsprechenden Tätigkeit und erstreckte sich nicht auf die Kinder, “welche sich nicht im gleichen Fall befinden”[↩]
- Seite 389–390: Kapitel 4.2 Der arme Adel als Problem”. Darin wird z.B. Freiherr von Stein zitiert: “Diese große Menge armen, güterlosen oder verschuldeten Adels, ist dem Staate äußerst lästig; er ist ungebildet, hülfsbedürftig, anmaßend, er drängt sich in alle Stellen vom Marschall bis zum Posthalter, […] er steht allen übrigen Bürger-Classen […] im Wege, […] sinkt unter sie durch seine Armuth […] und seine wenige Bildung”. “Im 16. Jh. ließ sich auch juristisch noch argumentieren, dass Armut den Adel verlieren lasse.” (ebenda) [↩]
- Wikepedia: Kleine Eiszeit[↩]
- Guido van Büren aus der Zeitschrift “Herzog” – Kultur und Stadtmagazin von Jülich vom 30. Mai 2020[↩]
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 620 – B 1611/5182; Karl Stommel: Johann Adolf Freiherr Wolff genannt Metternich zur Gracht, Vom Landritter zum Landhofmeister. Eine Karriere im 17. Jahrhundert. Rheinland Verlag Köln 1986 Seiten 209, 269 und 271[↩]
- Familienbuch Euregio[↩]
- Eifilia illustrata oder geographishe und historische Beschreibung…, Band 2 von Johann Friedrich Schannat, Seite 247[↩]
- Quelle: Familienbuch Euregio[↩]
- Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, fünfundzwanzigster Band, 1903, Seite 371[↩]